Haftung für eingebundene Videos in Blogs etc.
Darf man Youtube Videos einbinden, nur weil Youtube die Funktion anbietet ?
Alle großen Videoportale wie youtube, sevenload oder myvideo bieten eine so genannte Embedding Funktion („Einbettungsfunktion“) an, die es jedem ermöglicht, die Videos auf eigenen Internetseiten wie z.B. Blogs einzubinden. Durch Übernahme eines kurzen HTML-Codes erscheint dann der Videoplayer des jeweiligen Anbieters auf der Seite des Verwenders der Funktionalität.
Hier finden Sie einige Antworten dazu.
Quellen:
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/7-Praxistipps-fuer-Forenbetreiber.html
http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=14397
Der Jura-Bachelor kommt in NRW
vor 1 Monat