Presseschau: Zum Urheberrecht in den USA
eBay-Händler siegt in Urheberrechtsstreit über Universal Music
Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass von Universal Music verteilte Promo-CDs nicht Eigentum der Plattenfirma bleiben und gab dem eBay-Händler Troy Augusto Recht, den Universal Music wegen Urheberrechtsverletzung verklagt hatte.
Universal Music hatte im vergangenen Jahr den eBay-Händler Troy Augusto vor einem US-Bundesgericht wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Augusto hat sich darauf spezialisiert, gebrauchte Promo-CDs auf Flohmärkten und in Second-Hand-Läden aufzukaufen, um sie anschließend mit Profit bei eBay zu versteigern. Universal Music hatte sich bei eBay über Augustos Auktionen beschwert und veranlasst, dass eBay Augustos Account sperrt. Augusto konnte jedoch erreichen, dass eBay seinen Account wieder entsperrte, und setzte sein Geschäft fort. Daraufhin ging Universal Music gegen Augusto vor Gericht. Augusto wehrte sich mit einer Gegenklage.
Quelle / Volltext
http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=389&cHash=9703fbaf61
Reinhard Göddemeyer
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